Grundsteuer: Wichtige Hinweise und Infos


In den vergangenen Monaten haben Sie vom Finanzamt den Bescheid über die Festlegung des Grundsteuerwertes und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für Ihren Grundbesitz erhalten. Dies bildet die Grundlage für die festgesetzte Grundsteuer. Der Abgabenbescheid hierzu wurde durch die Gemeinde erlassen, in deren Zuständigkeit sich Ihr Grundstück befindet und wird Ihnen durch die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen in den nächsten Tagen zugestellt.

Die ausgewiesene Grundsteuer ist an die zuständige Gemeinde zu zahlen.

Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

  • Bei Fragen oder Einwände zum Abgabenbescheid, also insbesondere zur Zahlung oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte schriftlich über die auf dem Abgabenbescheid angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen.
  • Bei Fragen oder Einwände zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages, wenden Sie sich bitte schriftlich an das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt Simmern-Zell, Schlossstraße 42, 56856 Zell. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.

Hinweis:

Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Abgabenbescheid nicht. Die Grundsteuer ist trotzdem an die Gemeinde zu entrichten. Einen Widerspruch gegen den Abgabenbescheid wegen der gleichen Angelegenheit müssen Sie nicht einlegen, der Einspruch wirkt gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes. Sofern dieser geändert wird, erfolgt automatisch eine Änderung des Abgabenbescheides über die Grundsteuer.