Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 6. Mai 2024 ausschließlich über die nachfolgenden Wege möglich:
- Schriftlich über die Wahlbenachrichtigung
Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie diesen an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen. - Schriftlich mit formlosem Brief
Schreiben Sie einen formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen. - Online mit QR-Code
Scannen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone, dann erfolgt eine Internetverbindung zur Verbandsgemeindeverwaltung, über die der Antrag gestellt werden kann. - Online unter www.ulmen.de/briefwahl
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen. - Per E-Mail
Schreiben Sie eine E-Mail an buergerbuero@ulmen.de - Per Fax
Schicken Sie ein Fax an 02676 409-501
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Bei der Beantragung durch Brief, E-Mail oder Fax geben Sie bitte Ihren Familiennamen, alle Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Hilfreich, aber nicht zwingend notwendig, ist Ihre Wählerverzeichnisnummer, die Sie in der Wahlbenachrichtigung finden.
Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 15. Mai 2024 versandt, da die Stimmzettel erst dann fertiggestellt sind.