FB 2: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Marktplatz 1, 56766 UlmenÖffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Anliegerbeiträge
- Anliegerbescheinigung
- Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
- Baugenehmigung/ Bauantrag
- Bauleitplanung
- Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
- Bebauungsplan
- Dorferneuerung: kommunale Förderung
- Erschließung von Grundstücken
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Flächennutzungsplan
- Gemeindliches Einvernehmen (§ 36 BauGB)
- Gewerbeansiedlung
- Gewerbegrundstücke
- Landschaftsplanung
- Ordnungswidrigkeiten
- Schwimmbad
- Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Gerüst / Container)
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Straßenausbaubeiträge/ Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
- Straßenbeleuchtungsstörung
- Straßenreinigung
- Straßenschäden/Gehwegschäden
- Vorkaufsrecht
- Werbeanlagen - Bauantrag
- Wohnraumförderung - Allgemein
Anmerkungen
Fachbereichsleiter: Markus Schweisel