Bauen & Wohnen in der Verbandsgemeinde
Die Verbandsgemeinde Ulmen mit ihren 15 Ortsgemeinden und der Stadt Ulmen bietet Ihnen eine Vielfalt an Wohnmöglichkeiten zu kostengünstigen Preisen. Auf einer Fläche von 147 km² erleben Sie Natur pur sowie eine gute Verkehrsanbindung und Infrastruktur.
Sie interessieren sich für ein Baugrundstück, möchten ein Haus kaufen oder suchen eine Mietwohnung? Dann informieren Sie sich in unserem Immobilienportal über aktuelle Angebote.
Hier werden Sie zu unserem Vordruck für Bauanträge weitergeleitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Fragen zur Dorferneuerung oder zu Fördermöglichkeiten für die Altbausanierung haben wir Ihnen unten zusammengestellt.
Um speziellere Inhalte zu erfahren oder eine Beantwortung Ihres konkreten Anliegens zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Fachbereiches 2 -Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen-.
Bauleitplanung
1. Hier finden Sie aktuelle Aufstellungs- und Änderungsverfahren von Bauleitplänen der Gemeinden
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Alflen
Aufstellung des Bebauungsplans "Bauhof"
- Bekanntmachung Offenlage
- Planzeichnung
- Begründung
- Textfestsetzungen
- Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz
- Biotoptypenplan
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Auf'm Berg"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbepark"
- Bekanntmachung Beteiligung Öffentlichkeit
- Planzeichnung
- Textfestsetzungen
- Begründung
- Biotoptypenplan
- Fachbeitrag Naturschutz
- Umweltbericht
- Schallbericht
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmungen mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Beuren
Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinter der Stroel"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Büchel
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Alfler Weg 28"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Kauth"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Erweiterung des Bebauungsplanes "Im Ambrich"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Lutzerath
3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der L 52"
- Bekanntmachung Offenlage
- Planentwurf
- Begründung
- Textfestsetzungen
- Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz
- Biotoptypenplan
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lindenstraße"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Schmitt
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Ostergarten"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Biogasanlage Schmitt"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanung der Stadt Ulmen
5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Schul- und Freizeitzentrum"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Urschmitt
Aufstellung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Urschmitt"
- Bekanntmachung Offenlage
- Planzeichnung
- Textfestsetzungen
- Begründung
- Fachbeitrag Naturschutz
- Biotoptypenplan
Verfahren gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
2. Hier finden Sie rechtskräftige Bebauungspläne mit Begründung der Gemeinden (ab Oktober 2017)
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Alflen
2. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter Hammeshaus" - in Kraft getreten am 17.Januar 2022
3. Änderung des Bebauungsplanes "Beiderseits der L 52" - in Kraft getreten am 26. Juli 2021
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Auderath
Ergänzungssatzung "Auf Rodscheid" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 18. Juli 2021
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
Bebauungsplans "Sport- und Bewegungstreff Aufm Berg" - in Kraft getreten am 18. November 2024
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Beuren
2. Änderung des Bebauungsplanes "Auf Pellert" (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB) - in Kraft getreten am 08. August 2022
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Büchel
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kirchflur" - in Kraft getreten am 15. Oktober 2017
- Bebauungsplan
- Satzung
- Begründung mit Textfestsetzungen
- Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs.1 BauGB
Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage" - in Kraft getreten am 25. April 2022
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Filz
Bebauungsplan "Im Pesch" - in Kraft getreten am 18. April 2021
1. Änderung des Bebauungsplanes "Im Pesch" - in Kraft getreten am 12. Juni 2023
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Gevenich
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Auf der Steinkaul" - in Kraft getreten am 26. Juni 2023
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Gillenbeuren
3. Änderung des Bebauungsplanes "Ortslage" - in Kraft getreten am 22.07.2024
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kliding
2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Sommeter Weg" - in Kraft getreten am 23. Oktober 2023
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Lutzerath
6. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Höhe" - in Kraft getreten am 09. Oktober 2023
5. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Höhe" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 1, Abs. 4 BauGB) - in Kraft getreten am 02. Dezember 2018
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
Ergänzungssatzung "Auf dem großen Acker" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 10. Februar 2019
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Ergänzungssatzung "Auf dem Bungert" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 08. August 2021
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB).
1. Änderung der Ergänzungssatzung "Auf dem Bungert" (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 09. Mai 2022
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB)
Bauleitplanung der Stadt Ulmen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kleine Höllberg" - in Kraft getreten am 18.11.2024
2. Änderung des Bebauungsplanes "Meisericher Straße" - in Kraft getreten am 29.04.2024
5. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "An der Reimertseiche" - in Kraft getreten am 30.05.2023
Bebauungsplan "Auf der Hahnwiese II" - in Kraft getreten am 28. Juni 2020
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen am Jungferweiher" Bebauungsplan der Innenentwicklung (Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB) - in Kraft getreten am 22. November 2021
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
1. Änderung des Bebauungsplanes "Kaiserlinde" - in Kraft getreten am 03. Dezember 2017
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
3. Änderung des Bebauungsplanes "Wochenendhausgebiet Meiserich" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Abs. 1, Abs. 4 BauGB) - in Kraft getreten am 08. Juli 2018
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Pitzberg" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Abs. 1 BauGB) - in Kraft getreten am 17. Juni 2018
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
4. Änderung des Bebauungsplanes "Ulmen Nord" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Abs. 1, Abs. 4 BauGB) - in Kraft getreten am 23. Dezember 2018
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
Ergänzungssatzung "Ueßbachtalstraße" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 21. Februar 2022
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB)
2. Änderung des Bebauungsplanes "Ulmen Süd III" - in Kraft getreten am 20. Juni 2022
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Wagenhausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bohrpesch" - in Kraft getreten am 08. Dezember 2019
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Liethfeld" - in Kraft getreten am 30. Mai 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes "Litzpetchen" - in Kraft getreten am 30. Mai 2022
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Weiler
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "In Backesgarten" - in Kraft getreten am 22. November 2021
Bebauungsplan "Unter Hahnweg" (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 b BauGB) - in Kraft getreten am 20. Dezember 2021
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB)
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Wollmerath
Ergänzungssatzung "Im Hanfgarten" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 08. Juli 2018
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Ergänzungssatzung "Im Hanfgarten II" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 28. März 2022
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB)
Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplanung der Verbandsgemeinde Ulmen
Lärmaktionsplan vom 10.04.2019
Dorferneuerung
Die Dorferneuerung hat das Ziel, die Dörfer unserer Verbandsgemeinde lebens- und funktionsfähiger zu machen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung der Grundversorgung und sozialen Daseinsvorsorge sowie Maßnahmen und Aktivitäten zur Stärkung der Innenentwicklung.
Das Land unterstützt Dorferneuerungsmaßnahmen mit Zuschüssen. Die Förderung setzt ein sogenanntes Dorferneuerungskonzept der Gemeinde voraus; die meisten Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde verfügen über ein solches Dorferneuerungskonzept. Im Rahmen der Dorferneuerung werden auch private Maßnahmen gefördert, insbesondere
- bauliche Maßnahmen zur Umnutzung und nachhaltige Sanierung älterer leerstehender Gebäude
- bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus- und Umbau älterer Gebäude
- die Schaffung von Ferienwohnungen
- die bauliche Investition zur Schaffung örtlicher Versorgungseinrichtungen, Nachbarschaftsläden sowie Betriebe wie Bäckereien, Friseursalons, Dorfgaststätten
- sowie die Erhaltung und Neuerrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze
Art und Höhe der Förderung
Baumaßnahmen werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss von 20 - 30 % der förderfähigen Kosten gefördert, wenn die Kosten aller geplanten baulichen Maßnahmen mind. 7.500 Euro (Mindestbetrag) betragen. Der Höchstbetrag einer Zuwendung je Einzelvorhaben beträgt höchstens jedoch 20.452 Euro.
Antragsverfahren
Bewilligungsbehörde für private Dorferneuerungsmaßnahmen ist die Kreisverwaltung Cochem-Zell. Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung, Ref. Dorferneuerung, oder bei uns angefordert/abgeholt oder hier heruntergeladen werden.Dem ausgefüllten Antragsvordruck sind beizufügen:
- Kostenvoranschläge
- Planskizze und Fotos
- kurze Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und des derzeitigen Zustands bzw. Nutzung
- ein amtlicher Lageplan
Mit der beantragten Maßnahme darf erst nach der Bewilligung des Zuschusses begonnen werden.
Kommunales Förderprogramm Abriss
Zum 01.06.2014 hat die Verbandsgemeinde Ulmen das Förderprogramm "Abriss und Wiederherstellung von Freiflächen" aufgelegt. Hierdurch soll privaten Eigentümern ein Anreiz gegeben werden den Abriss von leerstehenden, nicht mehr zu revitalisierenden Wohn-/Wirtschafts- sowie Ökonomiegebäuden durchzuführen. Es handelt sich um eine Maßnahme des Projektes "DIE-Chance für das Dorf!".
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgenden Links:
Sie haben Interesse an einer Förderung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Kommunales Förderprogramm Vitalisierung
Die Verbandsgemeinde Ulmen beabsichtigt, der Leerstandproblematik als Folge des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs durch eine gezielte Förderung entgegenzuwirken. Ab dem 01.06.2014 wird mit dem Förderprogramm „Vitalisierung“ die Wiedernutzung langjährig leer stehender Gebäude finanziell unterstützt. Dabei sollen zur Vermeidung von dauerhaften baulichen Leerständen Anreize geschaffen werden, damit die Menschen in ihrer Heimat wohnen bleiben oder neu zuziehen. Damit soll die Ortsmitte gestärkt werden und die Attraktivität unserer Dörfer erhalten bleiben.
Was wird gefördert?
Im Zusammenhang mit dem Vitalisierungsprogramm sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Sanierung von Bausubstanz zur Wiederverwendung als Wohnraum
- Umbau von ungenutzten Wirtschaftsgebäuden zu Wohnraum
- Abriss alter Gebäude und Schaffung von Wohnraum an gleicher Stelle
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgenden Links:
Sie haben Interesse an einer Förderung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Ortskernsanierung Bad Bertrich – Ausgleichsbeträge
Defekte Straßenlampe melden
Um eine defekte Straßenlampe zu melden, wenden Sie sich an die Störungshotline: 0800 / 4112244 oder klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link und dort auf das Fenster "Zum Online-Formular":
Klimaschutz
Klimaschutz bei der Gebäudeplanung bedeutet Lebensqualität
Der voranschreitende Klimawandel äußert sich unter anderem durch die signifikante Zunahme von Extremwetterereignissen in Form von übermäßig starker Hitze, Dürre, aber auch gelegentlich sehr starken Regenfällen. Bauherren und Immobilienkäufer können durch die klimagerechte Gestaltung ihres Gebäudes aktiven Umweltschutz betreiben und dabei gleichzeitig ihren Geldbeutel schonen. Vor allem aber können sie ihr Zuhause so gestalten, dass es ganz jährig eine hohe Lebensqualität bietet – nicht nur im Gebäude, sondern auch im Außenbereich durch die Gestaltung ihrer Freiflächen.
Öffentliche Ausschreibungen und Vergabestelle
Aktuelle Ausschreibungen sowie allgemeine Informationen finden Sie in der Rubrik Vergabestelle.