Da das Personenstandswesen sehr umfangreich ist, ist es schwierig, alle Fragen abschließend hier zu beantworten. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen aber einen ersten Überblick über die notwendigen Schritte. Sollten Sie konkrete Fragen zur Trauung haben, rufen Sie uns bitte an.
Man kann sich mit den notwendigen Dokumenten nur am Standesamt seines Wohnortes zur Eheschließung anmelden. Wohnen die Eheschließenden in zwei verschiedenen Gemeinden, kann zwischen den beiden Standesämtern der Heimatgemeinden gewählt werden. Diese Anmeldung ist 6 Monate gültig. Die Eheschließung selbst kann dann auch an einem anderen Ort in Deutschland vorgenommen werden. Um Ihren "Wunschtermin" zu erhalten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig anmelden. Zur Anmeldung der Eheschließung müssen grundsätzlich beide Eheschließende erscheinen. Ist einer verhindert, kann er seinen Partner schriftlich durch eine sogenannte Beitrittserklärung ermächtigen, die Eheschließung anzumelden.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin geschehen. Sollten Sie einen Wunschtermin zur Eheschließung haben, rufen Sie uns bitte frühestens sechs Monate vor diesem Termin an.
Erforderliche Unterlagen
Zur Überprüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gegeben sind, müssen die Eheschließenden die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Personenstand (ledig oder geschieden) und der Nationalität.
Eheschließende, die beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche sind, müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Meldeamt/Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren wurden (bzw. eine Geburtsurkunde mit Übersetzung wenn Sie im Ausland geboren wurden)
- Einbürgerungsurkunde (wenn Sie erst nachträglich die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben)
Eheschließende, die bereits verheiratet waren, volljährig und Deutsche sind, müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (erhalten Sie beim Meldeamt/Bürgerbüro Ihrer Wohngemeinde)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind, wurden (bzw. eine Geburtsurkunde mit Übersetzung wenn Sie im Ausland geboren wurden)
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, alternativ ist auch die Vorlage einer Eheurkunde mit Auflösungsvermerk möglich
Die vorzulegenden Urkunden (beglaubigte Abschriften aus dem Geburtseintrag sowie beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch/Eheregister) sollen möglichst nicht älter als sechs Monate sein.
Des Weiteren haben alle Eheschließenden folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder, ausgestellt beim Geburtstandesamt der Kinder.
Ausländische Eheschließende erfragen bitte bei Ihrem Wohnortstandesamt, welche Unterlagen sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen. Ausländische Bürgerinnen und Bürger müssen Urkunden aus ihren Heimatländern vorlegen. Je nach Land müssen diese Urkunden mit einer Apostille versehen oder gar durch die deutsche Botschaft im Heimatland legalisiert sein. In diesen besonderen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Namensführung in der Ehe
Sie haben die freie Wahl, ob Sie eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgeben möchten. Geben Sie keine Erklärung ab, behalten die Eheschließenden die Namen, die sie im Zeitpunkt der Eheschließung führen. Zum Ehenamen kann einer der Geburtsnamen oder der zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen der Eheschließenden bestimmt werden. Wird ein Ehename bestimmt, kann der Eheschließende, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er im Zeitpunkt der Eheschließung führt, dem Ehenamen voranstellen oder hinten anfügen.