Alflen
Alflen liegt im Norden der Verbandsgemeinde Ulmen. Durch die B 259 erreicht man in wenigen Minuten die Autobahnauffahrt Ulmen. Der Bundeswehrstützpunkt Taktisches Luftwaffengeschwader 33 liegt in direkter Nachbarschaft. Da die Gemeinde Alflen einen kommunalen Kindergarten und eine Grundschule hat, ist der Ort vor allem für junge Familien sehr interessant. Ein aktives Vereinsleben sorgt für ein abwechslungsreiches Freizeitangebot vor Ort und trägt zu einem funktionierenden Gemeinschaftsleben bei.
Wappenbeschreibung
Unter grünem Schildhaupt, darin eine silberne Urne; in Silber eine eingeschweifte rote Spitze mit einem goldenen Sparrenschrägbalken, vorne ein rotes Hifthorn, hinten eine schwarze Muschel.
Die Urne, 1823 in der Gemarkung „Lindenflur“ ausgegraben, weist auf die vor- und frühgeschichtliche Besiedlung des Ortes auch als römischer Vicus hin. Hifthorn, Muschel uns Sparrenschrägbalken stammen aus dem Wappen des Metternich-Winneburg-Beilstein`schen Geschlechts; deren Zeichen sind in den Gerichtssiegeln von 1749 und 1761 enthalten. Das Geschlecht hatte die Herrschaft und große Besitzungen im Ort. Das Weistum von 1494 bestätigt ihnen die Hochgerichtsbarkeit, Jagd- und Forstrechte. 1652 kam das Gericht an die Freiherren von Metternich.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Alflen. Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.
- Gebührensatzungen
Schutzhütte vom 26.07.2023
Mehrzweckhalle vom 26.07.2023
"Backes" vom 17.11.2009
Dorfgemeinschaftshaus vom 26.07.2023
- Benutzungssatzungen
Schutzhütte vom 15.12.2009
Mehrzweckhalle vom 17.11.2009
"Backes" vom 17.11.2009
- Gebührensatzungen
Einwohnerbeteiligung am Haushalt 2025
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2025 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde/Stadt Alflen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen:
Haushalt 2024
Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Ortsgemeinde Alflen nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 09.05.2012 hieran teil. Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen: