Auderath
Auderath liegt in direkter Nachbarschaft zu Ulmen. Über die B 259 erreicht man nach ca. 5 km die direkte Autobahnanbindung der A 48. Ausreichende Gewerbe- und Wohnbaugebiete sind vorhanden.
In den letzten Jahren haben sich vor allem junge Familien in dem schönen Eifelort angesiedelt. Der ortseigene Kindergarten ist ein fester Bestandteil der Dorfgemeinschaft und trägt ebenso wie die abwechslungsreichen Vereine zu einem aktiven Gemeinschaftsleben bei.
Das geräumige und barrierefreie Bürgerhaus in Auderath eignet sich hervorragend für Feiern und Feste verschiedenster Art. Von privaten Familienfeiern, wie Hochzeiten oder Geburtstage bis hin zu überregionalen Großveranstaltungen. Der helle und freundliche Raum, mit großer Bühne und ausreichend Nebenräumen und der schön gestaltete Vorplatz mit der historischen Kirchenglocke aus dem Jahr 1481 machen das Auderather Bürgerhaus zu etwas Besonderem. Ein großer Spielplatz und ausreichend Parkmöglichkeiten sind ebenfalls vorhanden.
Wappenbeschreibung
In Grün eine eingeschweifte gestützte goldene Spitze, darin eine blaue Krone. Vorn ein silberner Korb mit goldenen Broten. Hinten eine silberne Urne.
Die blaue Krone in goldenem Feld weist auf die Rosenkranzkönigin; sie ist die Schutzpatronin der Kirchengemeinde seit 1938. Korb und Brot in grünem Feld erinnern an einen sehr alten Brauch in der Gemeinde: der jährlichen Ausgabe des Sebastianbrotes in der Kirche. Die Urne in grünem Feld steht für die in den Jahren 1936 bis 1940 gemachten Ausgrabungen römischer Grabhügel, Mauerreste und Tonscherben im Distrikt „Seidert“ und „Hinterschläf“. Die grünen Felder sollen auf die Entstehung des Ortes als Gutshof in mittelalterlicher Rodungszeit und auf die bis heute erhaltene Landwirtschaft hinweisen.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Auderath.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.- Benutzungs- und Gebührensatzung Bürgerhaus vom 12.06.2012
1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Bürgerhaus vom 09.06.2015
2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Bürgerhaus vom 06.05.2021
3. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Bürgerhaus vom 13.11.2022
4. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Bürgerhaus vom 07.05.2023 - Erschließungsbeitragssatzung vom 13.04.1999
1. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 28.04.2004 - Friedhofssatzung vom 29.08.2012
1. Änderung der Friedhofssatzung vom 23.07.2015
2. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.07.2018 - Friedhofsgebührensatzung vom 29.08.2012
1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 18.07.2018 - Hauptsatzung vom 22.01.2015
1. Änderung der Hauptsatzung vom 05.09.2019 - Hebesatzsatzung vom 01.01.2025
- Benutzungs- und Gebührensatzung Bürgerhaus vom 12.06.2012
Einwohnerbeteiligung am Haushalt
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Auderath gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen:
Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Ortsgemeinde Auderath nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 24.04.2012 hieran teil.
Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen:- Konsolidierungsvertrag
- Konsolidierungsnachweis 2012
- Konsolidierungsnachweis 2013
- Konsolidierungsnachweis 2014
- Konsolidierungsnachweis 2015
- Konsolidierungsnachweis 2016
- Konsolidierungsnachweis 2017
- Konsolidierungsnachweis 2018
- Konsolidierungsnachweis 2019
- Konsolidierungsnachweis 2020
- Konsolidierungsnachweis 2021
- Konsolidierungsnachweis 2022
- Konsolidierungspfad
Initiative "Dorf.Gemeinschaft.Auderath!"
Gemeinschaftsfördernde Initiative „Dorf.Gemeinschaft.Auderath!“ startet!
Die Ortsgemeinde Auderath hat sich das Ziel gesetzt dem häufig befürchteten Auflösen von dörflichen Strukturen zu begegnen und die Solidarität zwischen den Generationen zu stärken. Um dies zu erreichen arbeitet die Ortsgemeinde mit den Kirchengemeinden und dem Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück e. V. zusammen. Das Gemeinschaftsprojekt Dorf.Gemeinschaft.Auderath! wurde gegründet. Die Verbandsgemeinde Ulmen unterstützt diese Initiative.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ortsbürgermeister Frank Steimers sowie bei Rainer Martini, Caritas-Geschäftsstelle Cochem, Tel. 02671 975 20 oder bei der Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Kathrin Reichert, Tel. 02676 409 210.