Beuren
Die auf der Moselhöhe gelegene Gemeinde Beuren mit ihren 448 Einwohnern ist ein idyllischer Ort in der Vordereifel. Insgesamt kann Beuren mit seiner zum Teil unberührten Natur und einem intakten Gemeindeleben auftrumpfen und ist daher als Wohnort besonders für Familien mit Kindern interessant. Das Vereinsangebot ist breit gefächert (Sport, Gesang, Musik etc.) und bietet, wie das aktive Gemeindeleben zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Eine Metzgerei mit kleinem Lebensmittelladen sowie einer Gaststätte befinden sich direkt vor Ort. Die kommunale Kindertagesstätte in 2 km Entfernung – Träger sind die Ortsgemeinden Beuren, Kliding und Urschmitt- bietet 25 Kindergartenplätze für Kinder ab dem 2. Lebensjahr.
Es gibt in Beuren und Umgebung viele Freizeit- und Sportmöglichkeiten (Sport- und Kinderspielplatz, Tischtennisplatte, kleine Skaterbahn). Um den Ort herum laden gut befestigte und teils asphaltierte Wege zum Wandern, Joggen, Radfahren und erholen ein. Der nahe gelegene Wasserfall „Schießlay“ ist wie die Mosel, die Maare und der Kurort Bad Bertrich ein besonderes Ziel für Touristen. Der ausgezeichnete Erholungswert macht die Gemeinde Beuren – als Teil des Gesundlandes Vulkaneifel – zu einem lohnenswerten Ziel.
Wappenbeschreibung
Wappen gespalten durch geschweifte grüne Spitze, darin eine silberne Urne, vorn in Silber ein schwarzes Antoniuskreuz, hinten in Gold drei grüne Ähren. Das Antoniuskreuz (Glöckchenstab) ist ein Attribut des hl. Antonius, der seit 1956 als Kirchenpatron aufgeführt wird.
Die Ähren sollen an die Entstehungsgeschichte der Gemeinde als Rodungsort und landschaftlicher Gutshof erinnern. In einer Schenkung des Propstes von St. Simeon in Trier aus dem Jahre 1097 wird Beuren „apud buram“ genannt.
Die Urne weist auf die römischen Funde in den Gemarkungen „Burg“ und „Hargarten“ sowie auf einen Römerweg von der Mosel her, wenige hundert Meter davon entfernt.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Beuren.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Benutzungssatzungen Bürgerhaus vom 10.09.2009
- Gebührensatzung Bürgerhaus vom 10.09.2009
1.Änderung Bürgerhaus vom 17.11.2024 - Erschließungsbeitragssatzung vom 06.11.1995
1. Änderung vom 16.12.2003 - Friedhofsatzung vom 11.02.1985
1. Änderung vom 28.01.2010 - Friedhofsgebührensatzung vom 19.08.2003
1. Änderung vom 28.01.2010
2. Änderung vom 08.12.2011 - Hauptsatzung vom 28.07.2024
Haushalt 2024