Büchel
Der florierende Ort Büchel liegt direkt an der B 259 ca. 10 Minuten von der Autobahnauffahrt Ulmen entfernt. Bis zur Kreisstadt Cochem sind es nur 11 km.
Das seit 1. Juli 1958 in Büchel beheimatete Taktische Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr ist mit 2.500 Beschäftigten der größte Arbeitgeber im Kreis Cochem-Zell und ein wertvoller Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region.
Büchel bietet mit seinen Neubaugebieten und der verkehrsgünstigen Lage, dem ortseigenen Kindergarten und der Grundschule optimale Bedingungen für junge Familien. Eine Praxis für Allgemeinmedizin, ein Bäcker, ein Metzger, eine Tankstelle und mehrere Gasthäuser runden das Angebot ausgewogen ab. Auch das vielseitige Freizeitangebot der ortsansässigen Vereine und das gelebte Gemeinschaftsgefühl tragen zum Wohlfühlen in dem schönen Eifelort bei.
Wappenbeschreibung
Schild durch eingeschweifte Spitze, darin in Silber 7 schwarze Kreuzchen (1:3:2:1), gespalten; vorne in Grün ein silberner Turm wachsend; hinten in Rot ein silbernes Säulenkreuz mit aus dem Rand wachsendem Sockel.
Die sieben Kreuze nehmen Bezug auf einen alten Brauch: wenn man für einen Schwerkranken betete, wurden die Kreuze aufgesucht. Das erste Kreuz im Ortsteil Georgsweiler war die Ausgangsstelle der Bittgänge; es soll auch an die ehemalige Vikariekirche in Georgsweiler erinnern, die 1886 an dieser Stelle abgebrochen wurde. Die übrigen Kreuze stehen heute noch im Flurbereich. Der silberne Turm steht für die Landwirtschaft und die frühere Windmühle. Im Jahre 1840 wurde der Turm zur Windmühle umgebaut und 1923 zur Wohnung von Wilhelm Hay. Das Kreuz im roten Feld deutet auf die Mauritiuskapelle, benannt nach dem hl. Mauritius im Ortsteil Morschweiler, die im Jahre 1777 noch bezeugt ist.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Büchel.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Benutzungs- und Gebührensatzung Mehrzweckräume, Festplatz, Schutzhütte, etc. vom 13.06.2012
1. Änderung Gebührensatzung vom 24.01.2018
2. Änderung Gebührensatzung vom 16.06.2024 - Erschließungsbeitragssatzung vom 13.04.1999
1. Änderung vom 15.07.2003 - Friedhofssatzung vom 05.06.2012
- Friedhofsgebührensatzung vom 05.06.2012
- Hauptsatzung vom 29.09.2024
- Hundesteuer vom 11.09.2012
- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
Haushalt 2024