Gevenich
Gevenich liegt am östlichen Rand der Verbandsgemeinde Ulmen in der Voreifel, unweit der Mosel. Der malerische Ort hat sich von einer, in früheren Jahrhunderten ausschließlich von der Landwirtschaft dominierten Ortschaft, hin zu einer attraktiven Wohngemeinde entwickelt, die sich bis heute, auch nach modernen Baumaßnahmen wie Kanalisation, Straßenbau und Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete den ländlichen Charakter bewahrt hat und die ihren Bewohnern und den Gästen einiges zu bieten hat. So gibt es bei uns neben der traditionellen Landwirtschaft einige Handwerksbetriebe, eine Metzgerei, einen Kindergarten sowie Gastronomieangebote mit Übernachtungsmöglichkeit und ein intensiv genutztes Bürgerhaus für zahlreiche Veranstaltungen und Feiern.
Das gelungene Zusammenspiel von lebens- und liebenswerter Umgebung, die Bereitschaft der Einwohner Altes zu bewahren und Neues zu wagen und ihre offene Art, das macht den unverwechselbaren Charakter von Gevenich aus. Die Gevenicher zeichnen sich durch ein ausgeprägtes Wir-Gefühl aus. Ohne dies wäre es nicht möglich, in einem Dorf mit 700 Einwohnern 11 Vereine nicht nur mal so am leben zu erhalten sondern aktiv mit Leben zu füllen.
Wappenbeschreibung
In Schwarz ein schrägrechter Abtsstab, begleitet oben von drei goldenen Ähren, unten von einem goldenen Hirschkopf mit Kreuz.
Der Abtsstab weist auf die Abtei Brauweiler (b. Köln) hin. Durch eine Schenkung der Polenkönigin Richeza, Tochter des Pfalzgrafen Ezzo und Enkelin Kaiser Otoos II., die einige Jahre im benachbarten Klotten gelebt haben soll, erhielt diese Abtei im Jahre 1051 Güter u.a. auch in Gevenich.
Die drei Ähren deuten auf die frühe ländliche Besiedelung, die keltorömische Ortsgründung und die heutige Landwirtschaft.
Der Hirschkopf mit dem Kreuz ist das Attribut des hl. Hubertus, des Kirchenpatrons der Pfarrgemeinde von 1716 bis heute, dem auch ein eigener Altar in der Pfarrkirche gewidmet ist.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Gevenich.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Benutzungssatzung Bürgerhaus vom 01.01.2010
- Gebührenordnung Bürgerhaus vom 01.01.2010
1. Änderung vom 09.06.2024 - Erschließungsbeitragssatzung vom 23.12.1988
1. Änderung vom 09.07.1990
2. Änderung vom 18.09.1997
3. Änderung vom 11.03.2004 - Friedhofssatzung vom 31.01.2013
1. Änderung vom 22.03.2016 - Friedhofsgebührensatzung vom 31.01.2013
- Hauptsatzung vom 29.01.2015
1. Änderung vom 29.08.2019 - Hebesatzsatzung vom 01.01.2025
Haushalt 2024