Gillenbeuren
Gillenbeuren liegt in der Mitte der Verbandsgemeinde Ulmen, die Stadt Ulmen (11 km) im Norden und der Kurort Bad Bertrich (17 km) im Süden sind in wenigen Minuten zu erreichen.
Die Fotos zeigen die schöne und ruhige Lage in der einzigartigen Eifellandschaft. Auch über die Grenzen der Verbandsgemeinde Ulmen hinaus hat Gillenbeuren sich einen Namen als Künstlerort gemacht. Einheimische Künstler locken mit regelmäßigen Veranstaltungen, wie dem "Sommernachtsraum" viele Besucher und Kunstinteressierte in das beschauliche Örtchen.
Wappenbeschreibung
Schild im Deichselschnitt geteilt, oben in Grün 3 goldene Ähren, vorne in Rot ein goldener schrägrechter Stufenbalken, begleitet von oben 3 unten 2 goldenen Kreuzchen, hinten in Gold ein rotes Schwert schräglinks.
Der Wappenschild weist auf die geschichtliche Vergangenheit der Gemeinde hin. Bereits 1462 besaßen die Winneburg-Beilsteiner (Wappen: Sparrenbalken mit Kreuzchen) das Dorf Gillenbeuren zu Lehen und die Hochgerichtsbarkeit. Das Schwert ist das Zeichen des hl. Martin, er ist der Schutz- und Kirchenpatron der Pfarrgemeinde seit 1552. Die drei Ähren erinnern an die Entstehung des Ortes als Gutshof, der die Naturalprodukte an die Lehnsherrn ablieferte, aber auch an die noch bis heute betriebene Landwirtschaft.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Gillenbeuren.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Erschließungsbeitragssatzung vom 01.04.1999
1. Änderung vom 31.07.2003 - Friedhofssatzung vom 24.02.2010
1. Änderung vom 29.04.2012
2. Änderung vom 15.12.2013 - Friedhofsgebührensatzung vom 24.02.2010
1. Änderung vom 11.04.2012 - Gebührensatzung Gemeindehaus vom 24.09.2009
1. Änderung vom 01.04.2014
2. Änderung vom 08.03.2015 - Hauptsatzung vom 01.12.2024
- Hebesatzsatzung vom 01.01.2025
- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
Haushaltsplan 2024