Kliding
Kliding mit seinen 233 Einwohnern liegt im Herzen der Vulkaneifel im südlichen Teil der Verbandsgemeinde Ulmen. Nach Ulmen und in die Kreisstadt Cochem sind es jeweils ca. 19 km. Der Stolz der Gemeinde sind der ortseigene Kindergarten und ein attraktives Gewerbegebiet. Im Ort gibt es zwei Gaststätten und mehrere Ferienwohnungen. Kliding eignet sich bestens als Ausgangspunkt für Wanderungen an die Maare oder die Mosel. Naturliebhaber sollten sich unbedingt den Klidinger Wasserfall ansehen, der zu jeder Jahreszeit ein Erlebnis ist.
Wappenbeschreibung
Über grün-silber gespaltener erniedrigter Spitze, darin vorn ein silbernes Mühlrad, hinten ein schwarzes Hufeisen, gespalten von Silber und Grün, vorn ein grüner Eichelzweig mit vier Blättern und zwei Eicheln, hinten ein silbernes Patriarchenhochkreuz.
Das Eichenlaub erinnert an den Gerichtsstandort: ein Eichenbaum wurde hier vor 350 Jahren gepflanzt; er wurde am 25.02.1989 zum Naturdenkmal erhoben. Das Doppelkreuz (Patriarchenhochkreuz) ist das Symbol des Klosters Stuben (b. Bremm). Das Kloster war die Patronatskirche von Kliding und Urschmitt; beide Orte unterstanden bereits vor 1454 diesem Kloster.
Das Mühlrad weist auf die beiden Mühlen im Ortsbereich, die urkundlich von 1454 bis 1761 nachzuweisen sind und vom Kloster Stuben verpachtet wurden. Das Hufeisen steht für die Entstehungsgeschichte der Gemeinde als Rodungsort und landwirtschaftlicher Gutshof. Der keltisch-tierische Ortsname „Clydank“ bedeutet „geschützter Ort“, er wird erstmalig 1360 urkundlich erwähnt.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Kliding.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Beitragssatzung Feld- und Waldwege vom 10.12.2013
- Benutzungs- und Gebührensatzung Gemeindehaus vom 22.11.2012
1. Änderung vom 24.04.2016 - Erschließungsbeitragssatzung vom 15-04-1988
1. Änderung vom 05.05.1998
2. Änderung vom 17.03.2004 - Friedhofssatzung vom 21.11.2016
- Friedhofsgebührensatzung vom 21.11.2016
- Hauptsatzung vom 31.03.2015
1.Änderung vom 23.09.2019
- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
Haushaltsplan 2024
Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Ortsgemeinde Kliding nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 22.05.2012 hieran teil.
Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen:- Konsolidierungsvertrag
- Konsolidierungsnachweis 2012
- Konsolidierungsnachweis 2013
- Konsolidierungsnachweis 2014
- Konsolidierungsnachweis 2015
- Konsolidierungsnachweis 2016
- Konsolidierungsnachweis 2017
- Konsolidierungsnachweis 2018
- Konsolidierungsnachweis 2019 / Seite 2
- Konsolidierungsnachweis 2020
- Konsolidierungspfad