Lutzerath
Die Ortsgemeinde Lutzerath ist ein zentraler Ort in der Verbandsgemeinde Ulmen, auf einer Anhöhe in der Vulkaneifel. Die Gemeinde hat ca. 1594 Einwohner in zwei Ortsteilen.
Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Bedürfnisse des täglichen Lebens ist vorhanden und macht Lutzerath zu einem angenehmen und beliebten Wohnort in der dünn besiedelten Vulkaneifel. Die nächsten Autobahnanbindungen an die A 48 (Auffahrt in Laubach oder Auffahrt in Mehren) sind nur 15 km entfernt.
Lutzerath bietet viele Wander- und Radwege, die Sie in herrliche Wälder, urige Bachtäler, an idyllische Eifelmaare, die Eiszeithölen an der Falkenlay und an die romantische Mosel führen. Der Verkehrsverein bietet in den Sommerferien ein abwechslungsreiches Ferienprogramm für Jung und Alt. Die Gäste können an einem Grillabend an der 3-Eichen-Hütte, am Kinderclub und an geführten Wanderungen teilnehmen. Nicht entgehen lassen sollte man sich den Aussichtspunkt "Achterhöhe". Hier hat man einen wunderbaren Blick in das Üßbachtal und Naturliebhaber können die abwechslungsreiche Flora und Fauna genießen. Mitten in der Ortsgemeinde gibt es für Urlauber einen Wohnmobilstellplatz am "Bürgerhaus zum Üßbachtal".
Lutzerath und seine fast unberührte Natur mit einer Weitsicht in die Vulkaneifel, bis zur hohen Acht am Nürburgring zum Hunsrück und über das Moseltal hinaus erwartet Sie!
Erlebenswert
- Aussichtspunkt Achterhöhe mit Blick ins Üßbachtal
- Wanderwege:
- Erlebnisweg Achterhöhe
- Wald-Wohlfühl-Weg
- Rundweg Weiherbachtal
- Mühlen- & Maarweg
- Zwei Täler Weg
- 500 Jahre alte Marienkirche im Ortsteil Driesch mit mit einem ganz in Holz geschnitzten Hochaltar
- Ferienprogramm mit unterschiedlichen Veranstaltungen für Groß und Klein
- Aussichtspunkt Achterhöhe mit Blick ins Üßbachtal
Wappenbeschreibung
In Silber ein durchgehendes Kreuz, belegt mit schwarzem Schild, darin vorne eine goldene Palme und hinten drei goldene Steine.
Das Kreuz (Kurtrier) veranschaulicht die segensreiche, aufbauende und friedliche Herrschaft der Erzbischöfe und Kurfürsten von 1326 bis zur Besetzung durch die Revolutionstruppen 1799. Palme und Steine weisen auf den Kirchenpatron, den hl. Stephanus, der als Schutz- und Pfarrpatron bereits 1552 nachgewiesen werden kann. Auch im Lutzerather Gerichtssiegel von 1677 ist der hl. Stephanus abgebildet (LHAKo 1 C 11472).
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Lutzerath. Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.
- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Benutzungs- und Gebührensatzungen
Benutzungs- und Gebührensatzung ,,Alte Schule'' vom 25.02.2010
1. Änderung vom 19.07.2018
Gebührensatzung Bügerhaus "Zum Üßbachtal" vom 18.01.2010
Benutzungssatzung "Drei-Eichenhütte" vom 17.11.2011
Gebührensatzung "Drei-Eichenhütte" vom 17.11.2011
1. Änderung vom 19.07.2018
Benutzungs- und Gebührensatzung Wohnmobilstellplatz vom 01.08.2009 - Erschließungsbeitragssatzung vom 10.10.1988
1. Änderung vom 09.10.1998
2. Änderung vom 14.07.2003 - Friedhofssatzung vom 06.12.2012
1. Änderung vom 10.07.2022 - Friedhofsgebührensatzung vom 26.05.2012
1. Änderung vom 10.07.2022
Einwohnerbeteiligung am Haushalt 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Lutzerath gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen:
Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Ortsgemeinde Lutzerath nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 29.06.2012 hieran teil.
Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen: