Urschmitt
Urschmitt ist ein beschauliches, landwirtschaftlich geprägtes ca. 200 Einwohner zählendes Dorf auf den Eifelhöhen des Landkreises Cochem-Zell in der Verbandsgemeinde Ulmen. Die Landwirtschaft an sich ist in den Hintergrund getreten. Mittlerweile gibt es keine Haupterwerbslandwirte mehr; die Einwohner sind in allen Berufsgruppen tätig.
Urschmitt liegt südwestlich der Stadt Cochem und nur wenige Kilometer nordwestlich der Mosel zur Ortschaft Bremm. Die Ortschaft erstreckt sich auf einem vergleichsweise ebenen Gelände östlich der Anhöhe Blinzberg (430 m über NN). Stolz ist die Gemeinde auf ihr in 1998 neu erbautes Bürgerhaus "Ursmadia".
Wappenbeschreibung
Wappen, gespalten durch eine eingestützte goldene Spitze, darin ein schwarzes Schwert, vorn in Rot ein Patriarchenkreuz, hinten in Grün drei goldene Ähren, unten belegt mit einer silbernen Sichel.
Das goldene Patriarchenkreuz ist das Symbol des Klosters Stuben (b. Bremm): dieses Kloster besaß bereits im Jahre 1190 eine Kapelle in Urschmitt; das Verhältnis zum Kloster blieb bis zur Versteigerung durch die Franzosen im Jahre 1807 bestehen. Das schwarze Schwert weißt auf den hl. Quirinus, der seit 1656 als Schutz. Und Kirchenpatron verehrt wird. Die goldenen Ähren und die silberne Sichel im grünen Feld sollen an die Entstehungsgeschichte der Gemeinde als Rodungsort und landwirtschaftlicher Gutshof erinnern
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Urschmitt. Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.
- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.1999
1. Änderung vom 01.01.2004
- Friedhofssatzung vom 15.12.2013
1. Änderung der Friedhofssatzung vom 08.09.2019
2. Änderung der Friedhofssatzung vom 17.11.2024
- Friedhofsgebührensatzung vom 15.12.2013
1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 08.09.2019
2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2024
Haushalt 2024
Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Ortsgemeinde Urschmitt nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 13.08.2012 hieran teil.
Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen:- Konsolidierungsvertrag
- Konsolidierungsnachweis 2012
- Konsolidierungsnachweis 2013
- Konsolidierungsnachweis 2015
- Konsolidierungsnachweis 2016
- Konsolidierungsnachweis 2017
- Konsolidierungsnachweis 2018
- Konsolidierungsnachweis 2019 / Seite 2
- Konsolidierungsnachweis 2020
- Konsolidierungsnachweis 2021
- Konsolidierungspfad