Wagenhausen
Die Ortsgemeinde Wagenhausen ist mit unter 70 Einwohnern, die kleinste Gemeinde in der Verbandsgemeinde Ulmen.
Als Wohnort ist Wagenhausen sehr interessant. Teilweise unberührte Natur, viel Ruhe und eine landschaftlich reizvolle Umgebung machen das Leben hier besonders für Familien attraktiv. Die dörfliche Gemeinschaft ist intakt - jährlich findet am ersten Wochenende im Februar, die Kirmes statt und auch das Waldfest an der Schutzhütte, im August darf nicht unerwähnt bleiben.
Die Landwirtschaft spielt mit drei Großbetrieben noch eine wichtige Rolle. Kostengünstige Bauplätze und schnelles Internet sind vorhanden.
Die Gemeinde verfügt über eine eigene Kapelle aus dem Jahr 1730. Des Weiteren steht ein Gemeindehaus mit großem Saal für Festlichkeiten, Kühlhaus und Küche zur Verfügung. Sehr beliebt ist auch die Schutzhütte am Üßbach.
Von Wagenhausen aus erreicht man in 10 Minuten die Autobahn A 48 und die Stadt Ulmen. Kindergarten, Schule, Ärzte, Apotheken und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im fünf Kilometer entfernten Lutzerath.
Wappenbeschreibung
In Grün unter zwei gekreuzten goldene Getreidehalmen, die Ähren abwärts gekehrt, mittig ein silbernes, sechsspeichiges Wagenrad, unten zwei gekreuzte goldene Kerzen, belegte mit einer silbernen Hand.
Die gekreuzten goldenen Ähren im grünen Feld weisen auf ein in vorkarolingischer Zeit entstandenes Gehöft, in dem sich die Landwirtschaft bis heute erhalten hat. Das silberne Wagenrad bezieht sich auf den Ortsnamen und auf die Wagenbauerfamilien, die früher im Ort tätig waren. Die gekreuzten Kerzen erinnern an den Kirchen- und Schutzpatron, den hl. Blasius, der seit der Erbauung der Kirche um 1730 verehrt wird.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Wagenhausen.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.Einwohnerbeteiligung am Haushalt
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Wagenhausen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen:
Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Ortsgemeinde Wagenhausen nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 24.04.2012 hieran teil.
Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen:- Konsolidierungsvertrag
- Konsolidierungsnachweis 2012
- Konsolidierungsnachweis 2013
- Konsolidierungsnachweis 2014
- Konsolidierungsnachweis 2015
- Konsolidierungsnachweis 2016
- Konsolidierungsnachweis 2017
- Konsolidierungsnachweis 2018
- Konsolidierungsnachweis 2019
- Konsolidierungsnachweis 2019 / Seite 2
- Konsolidierungsnachweis 2020
- Konsolidierungsnachweis 2021
- Konsolidierungspfad