Weiler
Weiler ist eine anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde in der Vordereifel. Unser romantisches Dörfchen liegt auf den Moselhöhen in ca. 380 m NN und umfasst ein Gebiet von 7,32 km². Mit seinen ca. 330 Einwohnern zählt Weiler zu den kleineren Dörfern in der Verbandsgemeinde Ulmen.
Die ruhige und landschaftlich reizvolle Umgebung nutzen viele Urlauber und Wanderer als Ausgangspunkt für erholsame Spaziergänge und ausgiebige Wanderungen. Von hier aus geht es über die Höhen der Vordereifel, durch herrliche Waldungen und natürliche Bachtäler bis hin zur Mosel.
Blickfang und Mittelpunkt des verträumten Dörfchens ist die kleine Kirche mit ihrem wehrhaften romanischen Turm und der ehrwürdigen 3oo Jahre alte Linde.
Ein besonderes Merkmal von Weiler ist die uralte Eiche, auch genannt „Manna Esch“. Von hier aus hat man einen herrlichen Blick über ganz Weiler.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Weiler.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Beitragssatzung Feld- und Waldwege vom 24.05.2015
- Benutzungssatzung Bürgerhaus "Ehemalige Schule" vom 25.08.2009
- Gebührensatzung Bürgerhaus "Ehemalige Schule" vom 10.04.2016
1. Änderung vom 27.02.2018 - Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.1989
1. Änderung vom 01.01.1995
2. Änderung vom 01.01.2003 - Hauptsatzung vom 08.09.2024
- Hebesatzsatzung vom 01.01.2025
- Friedhofsatzung vom 01.01.2021
- Friedhofsgebührensatzung vom 01.01.2021
- Friedhofssatzung Naturbegräbnisstätte Heistert vom 25.02.2024
- Friedhofsgebührensatzung Naturbegräbnisstätte Heistert vom 25.02.2024
- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
Einwohnerbeteiligung Haushalt 2025
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2025 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde/Stadt Weiler gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen: