Wollmerath

Wollmerath

Der Ort Wollmerath liegt in der Vulkaneifel im westlichen Teil der Verbandsgemeinde Ulmen. 7 km westlich befindet sich das Pulvermaar, 10 km nördlich das Ulmener Maar und etwa 20 km in nord-westlicher Richtung befinden sich die Dauner Maare. Den südlichen Teil begrenzt das Immerather Maar.
Wollmerath selbst liegt in einer kraterförmigen Vertiefung, die nach Westen hin offen ist und ins Üßbachtal ausläuft.

Auf dem südlichen Kraterrand befindet sich die "Kupp" (419 m NN), wobei es sich um einen unter Naturschutz stehenden Lavaauswurf handelt. Das stark rot und schwarz gefärbte Lavagestein vermittelt einen mystischen Eindruck von Urzeiten. Aber auch die typischen Eifelgesteinsarten wie Quarzfels und Muschelkalk kommen vor.

Die zentrale Lage von Wollmerath ermöglicht es, in einem Umkreis von 20 km die Städte Ulmen, Cochem, Kaisersesch, Daun und Wittlich zu erreichen.

Die nahe gelegenen Autobahnen A1 und A48 machen ein schnelles Erreichen der Städte Trier und Koblenz möglich und verkürzen den vielen Berufspendlern die Anfahrtswege.

  • Wappenbeschreibung

    In Blau wachsend bis zur Schildmitte eine silberne Burg mit zwei Ecktürmen, in der Mitte belegt mit einem aufrechten schwarzen Flammenschwert. Oben rechts und links je eine goldene Ähre, dazwischen drei silberne Ringe 2:1.

    Die Bewohner der Ortschaft Wollmerath haben über Jahrhunderte hinweg ihren Lebensunterhalt von der Landwirtschaft bestritten, was den Ort in Lage und Aussehen charakterisiert. Hierzu wurden die goldenen Ähren aufgenommen. Die letzten Besitzer der Herrschaft Wollmerath waren bis 1798 die Brüder Friedrich Josef und Heinrich von Landenberg. Sie führen in ihrem Wappen drei Ringe. Die Burg stellt die alte Weiherburg dar, die im 17. Jahrhundert durch Kriegswirren zerstört wurde. Charakteristisch für diese Burg waren die mit Zinnen abgeschlossenen Ecktürme. Das Flammenschwert hat zwei Bedeutungen: a) das Schwert war das Zeichen der Gerichtsbarkeit. Im Siegel des Hochgerichts zu Wollmerath, das bis Ende des 18. Jahrhunderts bestand, ist der hl. Michael als Drachentöter dargestellt. b) bis 1552 war der hl. Michael Patron der um 1220 erbauten Pfarrkirche Wollmerath.

  • Satzungen

    Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
    Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
    Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

    Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Wollmerath.
    Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.


  • Einwohnerbeteiligung am Haushalt 2024

    Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Wollmerath gem. § 97 Abs. 1 GemO

    Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
    Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

    Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.

    Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden

    • bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104

    öffentlich ausgelegt.

    Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.

    Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF)  eingesehen werden.

    Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

    Anlagen:

    Vordruck zur Vorschlagsliste

    Entwurf Haushaltssatzung/-Plan 2024

  • Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

    In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.

    In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Ortsgemeinde Wollmerath nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 30.04.2012 hieran teil.

    Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen:

Zum Thema "Hierzuland: Wollmerath" hat die Landesschau Rheinland-Pfalz einen Beitrag veröffentlicht:


Ortsbürgermeister Ulrich Laux

Schulweg 5

56826 Wollmerath

+49 170 8985727

wollmerath.de