Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen
Einwohnerbeteiligung am Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen 2025
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2025 und seiner Anlagen der Verbandsgemeinde Ulmen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Ulmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der angefügten Vorschlagsliste eingereicht werden.
Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104
öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen:
Haushaltssatzung/-Plan 2024 Verbandsgemeinde Ulmen
Einwohnerbeteiligung am Haushaltsplan 2024 der Forstzweckverbände
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen des Forstzweckverbandes Eifelhöhe und Lutzerather Höhe gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde den Verbandsmitgliedern zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der verbandsangehörigen Ortsgemeinden des FZV Eifelhöhe Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Gevenich, Gillenbeuren, Schmitt, Ulmen, Wollmerath sowie die des FZV Lutzerather Höhe, Bad Bertrich, Beuren, Kliding, Lutzerath, Wagenhausen, Weiler, Urschmitt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104
öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen unten stehend (als PDF) eingesehen werden.
Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen: