Satzungen

Satzungen der Verbandsgemeinde Ulmen

Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Verbandsgemeinde Ulmen.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.


Abwasserwerk
Gebührenordnung Parkgebühren Bad Bertrich vom 21.06.2017
Gebührensatzung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr vom 08.01.2002
Hauptsatzung vom 21.07.2024

Gefahrenabwehrverordnung vom 07.07.2021

Inanspruchnahme der Bauabteilung vom 01.07.2015
Satzung der VG Ulmen über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung
der Kindertagestätte in Alflen, Auderath, Bad Bertrich, Gevenich, Kliding, Lutzerath vom 07.11.2018

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der VG Ulmen vom 01.06.2021

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr vom 01.01.2023

Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 01.01.2024



Satzungen der Ortsgemeinden 
Die Satzungen der einzelnen Ortsgemeinden finden Sie entsprechend unter dem jeweiligen Ort: 

Alflen
Auderath
Bad Bertrich
Beuren
Büchel
Filz
Gevenich
Gillenbeuren
Kliding
Lutzerath
Schmitt
Ulmen
Urschmitt
Wagenhausen
Weiler
Wollmerath