Bundestagswahl 2021

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 


  • Allgemeine Hinweise zur Briefwahl

    Ende August wurden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September zugestellt. Wenn Sie an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

    Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

    • schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen,
    • online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
    • online, über oben aufgeführten Direktlink
    • per Fax unter 02676 409-501 oder
    • durch einfache Email an info@ulmen.de

    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

    Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

    Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

    Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus in Ulmen wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

    Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus in Ulmen einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden kann oder geben Sie ihn am Wahltag in Ihrem zuständigen Wahllokal bis 18:00 Uhr ab.

  • Briefwahlunterlagen richtig Ausfüllen und Versenden

    Die Briefwahlunterlagen werden in einem weißen Umschlag übersandt und umfassen:

    • den Wahlschein
    • einen Stimmzettel des Wahlkreises
    • einen blauen Stimmzettelumschlag
    • einen hellroten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt mit Hinweisen für das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen.

    Der gekennzeichnete Stimmzettel wird in den blauen Stimmzettelumschlag eingelegt und dieser verschlossen. Den blauen Umschlag stecken Sie gemeinsam mit dem von Ihnen unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag; auch dieser ist  zu verschließen.

    Die Briefwahlunterlagen können Sie per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen zurücksenden oder Sie werfen Ihre Briefwahlunterlagen in unserem Briefkasten ein. Der Wahlbrief muss bei Rücksendung per Post innerhalb von Deutschland nicht frankiert werden.

  • Bekanntmachungen

  • Internetangebot des Landeswahlleiters

    Umfassende Informationen und rechtliche Grundlagen können Sie auf den Internetseiten des Landeswahlleiters und des Bundeswahlleiters abrufen.



Ansprechpartner

Frau Erika Herber

+49 2676 409-209