Bundestagswahl 2025| Bürgerentscheid

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Gleichzeitig wird im Landkreis Cochem-Zell über den am 6. Januar 2025 bekannt gemachten Gegenstand des Bürgerentscheids abgestimmt

Die Abstimmungsfrage lautet: „Soll der Kreis Cochem-Zell die Möglichkeiten eines gemeinsamen Versorgungskonzeptes auf der Grundlage objektiver Analysen und unter Einbeziehung alternativer stationärer Konzepte und Pilotprojekte (Bildung von Schwerpunkten der stationären Notfallversorgung) prüfen und bis zum Abschluss der damit einhergehenden Untersuchungen und Verhandlungen auf eine Zwischenfinanzierung ggf. unter kommunaler Beteiligung hinwirken und die so gewonnene Zeit nutzen, um offensichtliche Unklarheiten auszuräumen?“

  • Bürgerentscheid

    Nachdem der Bevölkerung im September 2024 die Entscheidung des Krankenhausträgers zur Schließung des Krankenhauses in der Stadt Zell (Mosel) verkündet worden war, wurde ein Bürgerbegehren zu dieser Thematik initiiert. Mithilfe eines Bürgerbegehrens können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises beantragen, dass über eine Angelegenheit des Landkreises ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.

    Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich um ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Im Rahmen des Bürgerentscheids können die Bürgerinnen und Bürger über eine Frage, die in die Zuständigkeit des Landkreises fällt, eine Entscheidung treffen, die in ihrer Wirkung einem Beschluss des Kreistags gleichsteht.

    Neben einer bestimmten Anzahl an Unterstützungsunterschriften muss das Bürgerbegehren weitere Voraussetzungen erfüllen, damit es zugelassen werden kann. So bestehen beispielsweise Anforderungen an die Formulierung der Frage und an die Begründung des Bürgerbegehrens.

    Nach Einreichung der erforderlichen Unterschriften wurden diese ausführlich durch die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindeverwaltungen kontrolliert sowie die weiteren Anforderungen geprüft.

    Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 20.12.2024 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen und den Tag des Bürgerentscheides - gemeinsam mit der Bundestagswahl - auf den 23.02.2025 festgelegt. 

    Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung Cochem-Zell

  • Briefwahl

    Ab dem 20. Januar 2025 werden die Abstimmungs- / Wahlbenachrichtigungen zentral versendet. Auf der Vorderseite der Benachrichtigung ist das Wahllokal angegeben, in dem Sie am 23. Februar 2025 Ihre Stimme abgeben können. Die Rückseite ist für alle relevant, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten.

    Mit dieser Abstimmungs- / Wahlbenachrichtigung können Sie per QR Code oder postalisch Briefwahl beantragen. Aufgrund der Besonderheit der vorgezogenen Wahl gelten diesmal jedoch knappere Fristen. Denn erst an den letzten Januartagen steht endgültig fest, welche Kandidaten auf den Stimmzetteln stehen werden. Danach beginnt der gebündelte, landesweite Druck der Stimmzettel für die unterschiedlichen Wahlkreise in Rheinland-Pfalz.

    Deshalb können die Stimmzettel zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen für die Briefwahl frühestens ab 10. Februar 2025 an Sie verschickt werden. 

    Die Verbandsgemeindeverwaltung bereitet jetzt schon alles vor, damit der Versand der Unterlagen schnellstmöglich losgehen kann, sobald die Stimmzettel im Rathaus eingetroffen sind. Trotzdem bleibt Ihnen durch die Fristverkürzungen nur wenig Zeit, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Verwaltung zurückzuschicken. Bitte beachten Sie, dass der Brief rechtzeitig vor der Wahl im Rathaus eingegangen sein muss. Da der Versand per Post mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, planen Sie bitte ausreichend Vorlaufzeit ein. Die Deutsche Post garantiert die rechtzeitige Zustellung bei Abgabe bis spätestens 20. Februar 2025.

    Wie kann ich Briefwahl beantragen?

    • Schriftlich über die Wahlbenachrichtigung
      Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie diesen an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen.
    • Schriftlich mit formlosem Brief
      Schreiben Sie einen formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen.
    • Online mit QR-Code
      Scannen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone, dann erfolgt eine Internetverbindung zur Verbandsgemeindeverwaltung, über die der Antrag gestellt werden kann.
    • Online unter www.ulmen.de/briefwahl
      Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen. (13.01.2025)
    • Per E-Mail
      Schreiben Sie eine E-Mail an buergerbuero@ulmen.de 
    • Per Fax
      Schicken Sie ein Fax an 02676 409-501
  • Wahllokale

    Nr.WahlbezirkAdresse 
    101Wahlbezirk AlflenDorfgemeinschaftsraum, Schulstraße 14barrierefrei
    101Wahlbezirk AuderathBürgerhaus Auderath, Hauptstraße 19barrierefrei
    101Wahlbezirk Bad BertrichKurfürstliches Schlösschen (Bürgermeisterbüro), Kurfürstenstraße 32abarrierefrei
    201Wahlbezirk Bad BertrichJugendraum (Keller Bürgerhaus), Birkenwegbarrierefrei
    101Wahlbezirk BeurenBürgerhaus Beuren, Schulstraßebarrierefrei
    101Wahlbezirk Büchel Mensa Grundschule, Schulstraße 2barrierefrei
    101Wahlbezirk FilzGemeindesaal Filz, Hauptstraße 2nicht barrierefrei
    101Wahlbezirk GevenichFeuerwehrgerätehaus, Hauptstraße 35barrierefrei
    101Wahlbezirk GillenbeurenGemeindehaus Gillenbeuren, Hauptstraße 18barrierefrei
    101Wahlbezirk Kliding Gemeindehaus Kliding, Schulstraße 2nicht barrierefrei
    101Wahlbezirk LutzerathMarienhaus, Trierer Straße 2barrierefrei
    201Wahlbezirk LutzerathEhemalige Schule – EG, Gartenstraße 2barrierefrei
    101Wahlbezirk SchmittGemeindesaal Schmitt, Hauptstraße 16barrierefrei
    101Wahlbezirk UlmenSitzungssaal Rathaus, Marktplatz 1barrierefrei
    103Wahlbezirk UlmenGrundschule Ulmen, Im Köhnengartenbarrierefrei
    104Wahlbezirk UlmenBürgerhaus Vorpochten, Rosentraßebarrierefrei
    201Wahlbezirk UlmenBürgerhaus Meiserich, Ulmener Straße 20barrierefrei
    101Wahlbezirk Urschmitt Bürgerhaus Ursmadia, Kirchstraße 24barrierefrei
    101Wahlbezirk WagenhausenGemeindehaus Wagenhausen, Hauptstraße 18nicht barrierefrei
    101Wahlbezirk WeilerGemeindehaus, Kirchstraße 1bnicht barrierefrei
    101Wahlbezirk Wollmerath Gemeindehaus (EG), Hauptstraße 10barrierefrei
  • Bekanntmachungen

  • Weitere Informationen

    Auf der Homepage der Bundeswahlleiterin oder des Landeswahlleiters RLP finden Sie weitere Informationen.