Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Gleichzeitig wird im Landkreis Cochem-Zell über den am 6. Januar 2025 bekannt gemachten Gegenstand des Bürgerentscheids abgestimmt.
Die Abstimmungsfrage lautet: „Soll der Kreis Cochem-Zell die Möglichkeiten eines gemeinsamen Versorgungskonzeptes auf der Grundlage objektiver Analysen und unter Einbeziehung alternativer stationärer Konzepte und Pilotprojekte (Bildung von Schwerpunkten der stationären Notfallversorgung) prüfen und bis zum Abschluss der damit einhergehenden Untersuchungen und Verhandlungen auf eine Zwischenfinanzierung ggf. unter kommunaler Beteiligung hinwirken und die so gewonnene Zeit nutzen, um offensichtliche Unklarheiten auszuräumen?“
Bürgerentscheid
Nachdem der Bevölkerung im September 2024 die Entscheidung des Krankenhausträgers zur Schließung des Krankenhauses in der Stadt Zell (Mosel) verkündet worden war, wurde ein Bürgerbegehren zu dieser Thematik initiiert. Mithilfe eines Bürgerbegehrens können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises beantragen, dass über eine Angelegenheit des Landkreises ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich um ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Im Rahmen des Bürgerentscheids können die Bürgerinnen und Bürger über eine Frage, die in die Zuständigkeit des Landkreises fällt, eine Entscheidung treffen, die in ihrer Wirkung einem Beschluss des Kreistags gleichsteht.
Neben einer bestimmten Anzahl an Unterstützungsunterschriften muss das Bürgerbegehren weitere Voraussetzungen erfüllen, damit es zugelassen werden kann. So bestehen beispielsweise Anforderungen an die Formulierung der Frage und an die Begründung des Bürgerbegehrens.
Nach Einreichung der erforderlichen Unterschriften wurden diese ausführlich durch die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindeverwaltungen kontrolliert sowie die weiteren Anforderungen geprüft.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 20.12.2024 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen und den Tag des Bürgerentscheides - gemeinsam mit der Bundestagswahl - auf den 23.02.2025 festgelegt.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Briefwahl
Ab dem 20. Januar 2025 werden die Abstimmungs- / Wahlbenachrichtigungen zentral versendet. Auf der Vorderseite der Benachrichtigung ist das Wahllokal angegeben, in dem Sie am 23. Februar 2025 Ihre Stimme abgeben können. Die Rückseite ist für alle relevant, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten.
Mit dieser Abstimmungs- / Wahlbenachrichtigung können Sie per QR Code oder postalisch Briefwahl beantragen. Aufgrund der Besonderheit der vorgezogenen Wahl gelten diesmal jedoch knappere Fristen. Denn erst an den letzten Januartagen steht endgültig fest, welche Kandidaten auf den Stimmzetteln stehen werden. Danach beginnt der gebündelte, landesweite Druck der Stimmzettel für die unterschiedlichen Wahlkreise in Rheinland-Pfalz.
Deshalb können die Stimmzettel zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen für die Briefwahl frühestens ab 10. Februar 2025 an Sie verschickt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bereitet jetzt schon alles vor, damit der Versand der Unterlagen schnellstmöglich losgehen kann, sobald die Stimmzettel im Rathaus eingetroffen sind. Trotzdem bleibt Ihnen durch die Fristverkürzungen nur wenig Zeit, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Verwaltung zurückzuschicken. Bitte beachten Sie, dass der Brief rechtzeitig vor der Wahl im Rathaus eingegangen sein muss. Da der Versand per Post mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, planen Sie bitte ausreichend Vorlaufzeit ein. Die Deutsche Post garantiert die rechtzeitige Zustellung bei Abgabe bis spätestens 20. Februar 2025.
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
- Schriftlich über die Wahlbenachrichtigung
Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie diesen an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen. - Schriftlich mit formlosem Brief
Schreiben Sie einen formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen. - Online mit QR-Code
Scannen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone, dann erfolgt eine Internetverbindung zur Verbandsgemeindeverwaltung, über die der Antrag gestellt werden kann. - Online unter www.ulmen.de/briefwahl
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen. (13.01.2025) - Per E-Mail
Schreiben Sie eine E-Mail an buergerbuero@ulmen.de - Per Fax
Schicken Sie ein Fax an 02676 409-501
- Schriftlich über die Wahlbenachrichtigung
Wahllokale
Nr. Wahlbezirk Adresse 101 Wahlbezirk Alflen Dorfgemeinschaftsraum, Schulstraße 14 barrierefrei 101 Wahlbezirk Auderath Bürgerhaus Auderath, Hauptstraße 19 barrierefrei 101 Wahlbezirk Bad Bertrich Kurfürstliches Schlösschen (Bürgermeisterbüro), Kurfürstenstraße 32a barrierefrei 201 Wahlbezirk Bad Bertrich Jugendraum (Keller Bürgerhaus), Birkenweg barrierefrei 101 Wahlbezirk Beuren Bürgerhaus Beuren, Schulstraße barrierefrei 101 Wahlbezirk Büchel Mensa Grundschule, Schulstraße 2 barrierefrei 101 Wahlbezirk Filz Gemeindesaal Filz, Hauptstraße 2 nicht barrierefrei 101 Wahlbezirk Gevenich Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße 35 barrierefrei 101 Wahlbezirk Gillenbeuren Gemeindehaus Gillenbeuren, Hauptstraße 18 barrierefrei 101 Wahlbezirk Kliding Gemeindehaus Kliding, Schulstraße 2 nicht barrierefrei 101 Wahlbezirk Lutzerath Marienhaus, Trierer Straße 2 barrierefrei 201 Wahlbezirk Lutzerath Ehemalige Schule – EG, Gartenstraße 2 barrierefrei 101 Wahlbezirk Schmitt Gemeindesaal Schmitt, Hauptstraße 16 barrierefrei 101 Wahlbezirk Ulmen Sitzungssaal Rathaus, Marktplatz 1 barrierefrei 103 Wahlbezirk Ulmen Grundschule Ulmen, Im Köhnengarten barrierefrei 104 Wahlbezirk Ulmen Bürgerhaus Vorpochten, Rosentraße barrierefrei 201 Wahlbezirk Ulmen Bürgerhaus Meiserich, Ulmener Straße 20 barrierefrei 101 Wahlbezirk Urschmitt Bürgerhaus Ursmadia, Kirchstraße 24 barrierefrei 101 Wahlbezirk Wagenhausen Gemeindehaus Wagenhausen, Hauptstraße 18 nicht barrierefrei 101 Wahlbezirk Weiler Gemeindehaus, Kirchstraße 1b nicht barrierefrei 101 Wahlbezirk Wollmerath Gemeindehaus (EG), Hauptstraße 10 barrierefrei Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis bzw. das Stimmberechtigenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen bzw. Abstimmungsscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und für den Bürgerentscheid zum Krankenhaus in Zell am 23. Februar 2025
- Musterstimmzettel Bürgerentscheid
- Wahl zum 21. Deutschen Bundestag | Bürgerentscheid am 23.02.2025 - Hinweis Briefwahl
- Wahlbekanntmachung und Abstimmungsbekanntmachung - 08. Februar 2025
Weitere Informationen
Auf der Homepage der Bundeswahlleiterin oder des Landeswahlleiters RLP finden Sie weitere Informationen.