Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Gleichzeitig wird im Landkreis Cochem-Zell über den am 6. Januar 2025 bekannt gemachten Gegenstand des Bürgerentscheids abgestimmt.
Die Abstimmungsfrage lautet: „Soll der Kreis Cochem-Zell die Möglichkeiten eines gemeinsamen Versorgungskonzeptes auf der Grundlage objektiver Analysen und unter Einbeziehung alternativer stationärer Konzepte und Pilotprojekte (Bildung von Schwerpunkten der stationären Notfallversorgung) prüfen und bis zum Abschluss der damit einhergehenden Untersuchungen und Verhandlungen auf eine Zwischenfinanzierung ggf. unter kommunaler Beteiligung hinwirken und die so gewonnene Zeit nutzen, um offensichtliche Unklarheiten auszuräumen?“
Briefwahl
Ab dem 20. Januar 2025 werden die Abstimmungs- / Wahlbenachrichtigungen zentral versendet. Auf der Vorderseite der Benachrichtigung ist das Wahllokal angegeben, in dem Sie am 23. Februar 2025 Ihre Stimme abgeben können. Die Rückseite ist für alle relevant, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten.
Mit dieser Abstimmungs- / Wahlbenachrichtigung können Sie per QR Code oder postalisch Briefwahl beantragen. Aufgrund der Besonderheit der vorgezogenen Wahl gelten diesmal jedoch knappere Fristen. Denn erst an den letzten Januartagen steht endgültig fest, welche Kandidaten auf den Stimmzetteln stehen werden. Danach beginnt der gebündelte, landesweite Druck der Stimmzettel für die unterschiedlichen Wahlkreise in Rheinland-Pfalz.
Deshalb können die Stimmzettel zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen für die Briefwahl frühestens ab 10. Februar 2025 an Sie verschickt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bereitet jetzt schon alles vor, damit der Versand der Unterlagen schnellstmöglich losgehen kann, sobald die Stimmzettel im Rathaus eingetroffen sind. Trotzdem bleibt Ihnen durch die Fristverkürzungen nur wenig Zeit, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Verwaltung zurückzuschicken. Bitte beachten Sie, dass der Brief rechtzeitig vor der Wahl im Rathaus eingegangen sein muss. Da der Versand per Post mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, planen Sie bitte ausreichend Vorlaufzeit ein.
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
- Schriftlich über die Wahlbenachrichtigung
Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie diesen an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen. - Schriftlich mit formlosem Brief
Schreiben Sie einen formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen. - Online mit QR-Code
Scannen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone, dann erfolgt eine Internetverbindung zur Verbandsgemeindeverwaltung, über die der Antrag gestellt werden kann. - Online unter www.ulmen.de/briefwahl
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen. (13.01.2025) - Per E-Mail
Schreiben Sie eine E-Mail an buergerbuero@ulmen.de - Per Fax
Schicken Sie ein Fax an 02676 409-501
- Schriftlich über die Wahlbenachrichtigung
Weitere Informationen
Auf der Homepage der Bundeswahlleiterin oder des Landeswahlleiters RLP finden Sie weitere Informationen.